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14. Juli 2023

Voting: Verantwortungsbewusst Abstimmen Abstimmungsrichtlinien aus Nachhaltigkeitssicht

Als Teilhaber:innen von Unternehmen haben Aktionär:innen die Möglichkeit, durch die Ausübung ihrer Aktionärsrechte bei der Entwicklung der Firmen mitzuwirken. Mit unseren Abstimmungsempfehlung für Schweizer Unternehmen helfen wir bei Forma Futura unseren Kundinnen und Kunden, an den Generalversammlungen in einer Weise abzustimmen, die im Einklang mit nachhaltigen Geschäftspraktiken und ihren langfristigen Interessen als Aktionär:innen steht.

An Generalversammlungen werden den Aktionär:innen wichtige Entscheidungen zur Wahl gestellt. Aktionär:innen sind damit viel mehr als nur stille Teilhaber:innen eines Unternehmens: Sie können aktiv auf die nachhaltige Entwicklung des Geschäfts Einfluss nehmen und potenziell sozial- und umweltschädlichen Praktiken Einhalt gebieten.

Die Ausübung der Aktionärsrechte ist ein wichtiger Hebel beim nachhaltigen Investieren.

Seit 2012 stellen wir unseren Kundinnen und Kunden mit den Abstimmungsempfehlungen für Schweizer Unternehmen fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, damit sie ihre Rechte als Aktionär:innen verantwortungsvoll wahrnehmen können. Wir arbeiten dazu mit Ethos zusammen, der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung. Bei der Analyse der Traktanden der Generalversammlungen stützt sich unser Nachhaltigkeitsteam einerseits auf die von Ethos zur Verfügung gestellten Abstimmungsinformationen, anderseits auf die internen Forma Futura-Abstimmungsrichtlinien, um den Kundinnen und Kunden für jedes Abstimmungstraktandum eine konkrete Empfehlung abgeben zu können. Eine Empfehlung für die Ablehnung eines Traktandums kann aus verschiedenen Überlegungen heraus erfolgen. Einige Beispiele dafür werden in diesem Artikel erläutert.

(Wieder)wahl im Verwaltungsrat

Gemäss Schweizer Obligationenrecht liegt es an den Aktionär:innen, die Mitglieder des Verwaltungsrats auf den Generalversammlungen zu wählen. Grundsätzlich achtet Forma Futura auf eine generationen- und geschlechtsspezifische Vielfalt in den Verwaltungsräten.

Diese Vielfalt ist zentral, da dadurch unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen in die Steuerung des Unternehmens einfliessen. Eine Generationenvielfalt ist besonders für die Bewältigung der Herausforderungen eines sich schnell verändernden und immer stärker digitalisierten Geschäftsumfelds von Vorteil.

Um den Fluss neuer Impulse und Fachkenntnisse zu begünstigen, hat Forma Futura sowohl eine Obergrenze für die Jahre, die ein Mitglied des Verwaltungsrats ein Mandat innehaben sollte (12 Jahre), als auch eine Altersgrenze für die Amtsinhaber:innen (70 Jahre) festgelegt. Aufgrund der hervorragenden Leistungsbilanz bestimmter Verwaltungsratsmitglieder, ihres entscheidenden Fachwissens oder ihres Status als wichtige Anteilseigner:innen von Unternehmen gibt es bei diesen Grenzen einen gewissen Spielraum, der jeweils auf individueller Basis von Forma Futura geprüft und begründet wird.

Weiter kann Forma Futura die Ablehnung von Verwaltungsratsmitgliedern vorschlagen, wenn diese zu viele andere relevante Mandate innehaben (mehr als fünf weitere Mandate in kotierten Unternehmen) oder wenn sie ein aus Nachhaltigkeitssicht problematisches berufliches Engagement aufweisen, z. B. in der Öl- oder Waffenindustrie. Einzelne Verwaltungsratsmitglieder oder der gesamte Verwaltungsrat können ebenfalls abgelehnt werden, wenn die Frauenquote als zu tief erachtet wird (unter 15 Prozent).

Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung

Bei der Genehmigung der Jahresberichte legt Forma Futura ein besonderes Augenmerk auf das Nachhaltigkeitsreporting. Zu einer Ablehnung kommt es grundsätzlich, wenn der Jahresbericht keine oder ungenügende Informationen zur Nachhaltigkeit enthält, respektive wenn der eventuell vorhandene, eigenständige Nachhaltigkeitsbericht den Anforderungen an ein transparentes, umfassendes Nachhaltigkeitsreporting nicht genügt. Zu den häufigsten Mängeln, die zu einer Ablehnung des Jahresberichts führen, gehören keine oder rein qualitative Zielsetzungen im Bereich Nachhaltigkeit, anekdotische Berichterstattungen oder die verspätete Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts erst nach der Generalversammlung.

(Wieder)wahl der Revisionsstellen

Die Revisionsstellen stellen sicher, dass die Finanzberichte von Unternehmen mit den entsprechenden Buchhaltungsgrundsätzen übereinstimmen, keine Unregelmässigkeiten aufweisen und somit auch die finanzielle Lage der Unternehmen korrekt wiedergeben. Daher ist die Unabhängigkeit der Revisionsstellen für alle betroffenen Interessengruppen, einschliesslich der Aktionär:innen, von grossem Interesse. Diese kann gefährdet sein, wenn Verbindungen zwischen den Partnern der Revisionsstelle oder den mit dem Mandat beauftragten Revisoren mit der revidierten Gesellschaft bestehen (Verwaltungsratsmitglieder, wichtige Aktionär:innen, Geschäftsleitung). Die Unabhängigkeit einer Revisionsstelle kann auch dann in Frage gestellt sein, wenn letztere neben dem Revisionshonorar erhebliche Mittel für prüfungsfremde Leistungen (z. B. Beratungsdienstleistungen) erhält, wenn sie bereits seit langer Zeit (mehr als 10 Jahre) Revisor eines Unternehmens ist oder wenn sie unüblich hohe Beträge (in Höhe von mehreren Dutzend Millionen) für Revisionsleistungen erhält. Forma Futura prüft diese Fälle auf individueller Basis und schlägt gegebenenfalls eine Ablehnung der Revisionsstelle vor.

Änderungen der Statuten und andere Themen

Unternehmen ändern ihre Statuten regelmässig, um sie besser an die Praktiken des wachsenden Betriebs oder an ein verändertes regulatorisches Umfeld anzupassen. Forma Futura empfiehlt in der Regel die Annahme der meisten Statutenänderungen, es sei denn, diese laufen den Interessen der Aktionär:innen zuwider und/oder haben negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen.

Am 1. Januar 2023 ist das Bundesgesetz zur Änderung des Aktienrechts in Kraft getreten. Die Aktienrechtsrevision hat das Ziel, die Unternehmensführung zu verbessern, das Aktienrecht generell zu modernisieren und die am 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Verordnung gegen übermässige Vergütung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften ins Bundesgesetz zu überführen. Die Unternehmen haben bis Ende 2024 Zeit ihre Statuten und allfällige weitere Dokumente an das neue Recht anzupassen.

So haben z. B. mehrere Schweizer Unternehmen im Jahr 2023 vorgeschlagen, ihre Statuten so zu ändern, damit in Zukunft rein virtuelle Generalversammlungen ohne physischen Versammlungsort abgehalten werden können. Forma Futura begrüsst grundsätzlich die Durchführung hybrider Generalversammlungen, da dadurch auch diejenigen Aktionär:innen teilnehmen können, die nicht an die Generalversammlung reisen können oder möchten. Das gänzliche Fehlen eines physischen Versammlungsorts jedoch verhindert wichtige Vernetzungsmöglichkeiten für Aktionär:innen, was eine Schwächung des Aktionariats bedeutet. Aus diesem Grund hat Forma Futura jeweils eine Ablehnung der respektiven Traktanden vorgeschlagen. Ebenfalls abgelehnt werden Traktanden, die das Prinzip der Einheit der Materie verletzen. Dies kommt vor, wenn kontroverse Änderungen der Statuten trotz fehlenden thematischen Zusammenhangs mit anderen, unproblematischen Änderungen in einem einzigen Traktandum kombiniert werden, um eine pauschale Annahme durch das Aktionariat zu erzwingen.

Forma Futura gibt auch Abstimmungsempfehlungen zu häufig traktandierten Themen wie der Vergütungspolitik der Unternehmen, der Verwendung der Bilanzgewinne und Kapitalerhöhungen, unter anderen. Auch diese Abstimmungsempfehlungen stützen sich jeweils auf das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis von Forma Futura und folgen bewährten Praktiken im Bereich der Unternehmensführung.

Von der Einladung bis zur Abstimmung: Der Weg der Forma Futura Abstimmungsempfehlungen


Grundsätzlich finden Generalversammlungen innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsabschluss statt, bei den meisten Schweizer Unternehmen geschieht dies im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Mai. Üblicherweise werden die Einladungen zu den Generalversammlungen inklusive Traktandenliste ein bis zwei Monate vor dem Datum der Versammlung veröffentlicht und an alle Aktionär:innen verschickt.

Sobald die Einladung zu einer Generalversammlung eines von Forma Futura investierten Schweizer Unternehmens veröffentlicht wird, analysiert das Nachhaltigkeitsteam zusammen mit dem Risk Manager die einzelnen Traktanden.

Dies erfolgt einerseits anhand der hauseigenen Richtlinien und Nachhaltigkeits-Grundsätzen, anderseits mithilfe der von Ethos formulierten Abstimmungsinformationen.

Für jedes Traktandum wird eine individuelle Empfehlung zur Annahme bzw. Ablehnung zusammen mit einer kurzen Begründung formuliert. Schliesslich erfolgt ein Meeting mit der Geschäftsleitung, wo die Empfehlungen besprochen und verabschiedet werden.

Forma Futura erstellt für jede Generalversammlung der investierten Schweizer Unternehmen ein Dokument mit den konkreten Abstimmungsempfehlungen. Dessen Versand an die entsprechenden Kundinnen und Kunden erfolgt jeweils 10-14 Tagen vor der Generalversammlung.

Ob und wie die Kundinnen und Kunden abstimmen, liegt ganz in ihrem eigenen Ermessen und kann entweder physisch auf der Generalversammlung, elektronisch oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.


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Nicolas Merz

Nicolas Merz

Nachhaltigkeitsanalyst

«Meine Arbeit im Mittleren Osten, wo sich die Lebensbedingungen aufgrund des Klimawandels zunehmend verschlechtern, hat mir gezeigt, wie dringend wir Menschen unser Verhalten gegenüber der Natur ändern müssen, um die Zukunft unseres Planeten zu sichern. Ich freue mich, dass ich durch meine Arbeit bei Forma Futura einen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigeren Lebensqualität leisten kann.»